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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Vergabeverfahren

Im Juli 2021 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verkündet worden. Es gilt ab 1. Januar 2023 für alle unternehmerisch tätigen Rechtspersonen, die konzernweit mindestens 3.000 Arbeitnehmer beschäftigen; ab 2024 sind dann auch Rechtspersonen ab 1.000 Arbeitnehmer erfasst. Das Gesetz gilt rechtsformunabhängig. Damit können auch öffentliche Auftraggeber (einschließlich Körperschaften, Anstalten) und öffentliche Unternehmen unter den Anwendungsbereich des LkSG fallen. 

Nachhaltige Beschaffung

Seit geraumer Zeit wird insbesondere in Deutschland ein konzeptionell verstandenes "Green" und "Social" Procurement umgesetzt. Es gibt bedeutende Beispiele für Anforderungen in Bezug auf Löhne, wie zum Beispiel die Einhaltung von Tarifverträgen, die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und die Einbeziehung aktiver Maßnahmen zur Gleichstellung von Mann und Frau, sowie die Einhaltung von sogenannten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, die darauf abzielen, Kinderarbeit zu verhindern. Nebenbei werden Umweltstandards, Gütesiegel und Effizienzstandards in der öffentlichen Beschaffung immer wichtiger.

Das kürzlich verabschiedete Lieferkettengesetz gibt diesen Zielen eine neue Bedeutung. Bisher waren die genannten Aspekte auftragsbezogen und waren vom öffentlichen Auftraggeber selbst zu definieren. Gemäß dem neuen § 22 Lieferkettengesetz können Unternehmen, die wegen Missachtung der Sorgfaltspflichten bezüglich ihrer Lieferkette mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 175.000 Euro belegt wurden, grundsätzlich für bis zu drei Jahre ausgeschlossen werden. Dies geschieht im Rahmen eines intendierten Ermessens. Gemäß § 22 Abs. 2 S. 2 Lieferkettengesetz gibt es erhöhte Bußgeldschwellen für bestimmte Verstöße, die rechtskräftig festgestellt wurden. Dies dient dazu, zu gewährleisten, dass nur schwerwiegende Verstöße zu einem Ausschluss führen. Die Regelung nimmt vergleichbare Bestimmungen wie § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes in Betracht.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber,

Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter,

die sich neu mit dem Vergaberecht beschäftigen

oder ihr Wissen auffrischen wollen.

Vorkenntnisse

Keine

 

Zeiten

09:00– 17:00 Uhr

 

Teilnahmegebühr

599,- € zzgl. MwSt.

 

Teilnehmeranzahl

max. 10

 

Inklusive

Die Teilnahmegebühr beinhaltet:

  • Seminarunterlagen,

  • Teilnahmebescheinigung,

  • Pausengetränke und

  • Mittagessen.

Durchführungsgarantie

Inhalte
 

  • I.Sachlicher Anwendungsbereich

  • II.Persönlicher Anwendungsbereich

  • III.Geschützte Rechtspositionen des LkSG

  • IV.Sorgfaltspflichten und Sorgfaltsanforderungen innerhalb der Lieferkette

  • V.Die einzelnen Sorgfaltspflichten

  • VI.Risikomanagement und Risikoanalyse

  • VII.Präventions- und Abhilfemaßnahmen

  • VIII.Dokumentations- und Berichtspflichten

  • IX.Anforderungen an die Vertragsgestaltung

  • X.Bedeutung eines Supplier Code of Conduct

  • XI.Folgen bei Verstößen gegen das Gesetz

  • XII.Ausblick: EU-Lieferkettengesetz

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