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Allgemeine Geschäftsbedingungen Firmenkunden (Stand: 26.02.2018)

1. Geltungsbereich

1.1.

Für den Vertrag zur Durchführung von Seminaren oder sonstigen Dienstleistungen zwischen der  Lehre&Dozentur Gernhuber (im Folgenden nur LDG genannt) und dem Vertragspartner von LDG (im Folgenden nur Kunde genannt) gelten nachfolgende Vertragsbedingungen. LDG behält sich Änderungen der Vertragsbedingungen vor. Ist der Kunde eine juristische Person oder nehmen an dem Seminar Teilnehmer teil, die nicht unmittelbar Vertragspartner von LDG sind, jedoch auf Veranlassung des Kunden an dem Seminar teilnehmen, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass auch diese Teilnehmer an diese Vertragsbedingungen gebunden sind. Insoweit gelten die Regelungen - soweit relevant - auch für solche Teilnehmer entsprechend, die über den Kunden mittelbar Vertragspartner von LDG sind.

1.2.

Die Vertragsbedingungen gelten ausschließlich, auch wenn im Einzelnen nicht auf sie Bezug genommen werden sollte, für alle, auch zukünftige Seminare. Entgegenstehende Vertrags- und sonstige Bedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von LDG selbst im Falle der Durchführung des Seminars nicht Vertragsbestandteil. Es gelten auch dann ausschließlich die nachfolgenden Vertragsbedingungen.

1.3.

Nehmen Mitarbeiter des Kunden oder sonstige in Abhängigkeit tätige Dritte des Kunden an der Seminar teil, so erhält LDG ein Weisungsrecht gegenüber diesen Teilnehmern, LDG übernimmt jedoch keine Weisungs- und Kontrollpflicht bezüglich dieser Teilnehmer für den Kunden.

2. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand

2.1.

Hat LDG dem Kunden ein Angebot zur Durchführung eines Seminars unterbreitet, so kommt der Vertrag durch die Annahme des Kunden innerhalb der Annahmefrist, anderenfalls durch Bestätigung von LDG zustande.

2.2.

LDG führt das im jeweiligen Angebot und/oder Vertrag näher spezifizierte Seminar im Rahmen einer dienstvertraglichen Leistungserbringung ohne Erfolgsgarantie durch. Die Durchführung der Seminare erfolgt durch LDG selbst oder durch einen von LDG beauftragten Dritten. Die im Angebot angegebenen Inhalte definieren den grundsätzlichen Gegenstand des Seminars, in der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung ist LDG jedoch frei und zur Leistung im Rahmen dienstvertraglicher Gesetzesnormen (§§ 611 ff. BGB) verpflichtet.

2.3.

Ist im Angebot eine Mindestteilnehmeranzahl festgelegt, ist LDG erst bei Erreichen der Mindestteilnehmeranzahl verpflichtet, das Seminar durchzuführen, es steht LDG jedoch frei, das Seminar auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl durchzuführen.

2.4.

Besondere oder individuelle Inhalte der Seminare und deren Ausgestaltung sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart sind.

3. Zahlungsbedingungen

3.1.

Soweit nicht anders angeboten und vereinbart, ist die im Vertrag festgelegte Vergütung für die Durchführung des Seminars und etwaige Nebenkosten (= gesamte Vergütung) binnen 2 Wochen nach Rechnungslegung zu zahlen.

3.2.

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei LDG.

3.3.

LDG akzeptiert keine Skontoabzüge, es sei denn ein Skonto ist ausdrücklich vereinbart.

3.4.

Soweit nicht anderes angegeben, sind alle angegebenen Zahlungsbeträge Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Fälligkeitszeitpunkt der Zahlung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.5.

Hat LDG dem Kunden Ratenzahlung gewährt und kommt der Kunde mit der Zahlung einer Rate in Zahlungsrückstand, werden alle noch offenen Raten in einem Betrag zur sofortigen Zahlung fällig.

4. Vertragsbeendigung vor und nach Seminarbeginn

4.1.

Der Kunde kann den geschlossenen Vertrag vor Vertragsbeginn bis 14 Kalendertage vor Seminarbeginn kostenfrei ordentlich kündigen; bei einer ordentlichen Kündigung nach diesem Zeitpunkt kann LDG eine pauschale Entschädigung verlangen und zwar bei einer ordentlichen Kündigung bis 7 Kalendertage vor Seminarbeginn in Höhe von 30%, bei einer ordentlichen Kündigung bis 4 Kalendertage vor Seminarbeginn in Höhe von 50% und hiernach in Höhe von 100% der gesamten vereinbarten Vergütung. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Eingang der Kündigungserklärung bei LDG am letzten Bürotag (Mo. bis Fr., 08:00 bis 16:00 Uhr) vor dem jeweiligen Fristbeginn. Es bleibt dem Kunden vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden und LDG vorbehalten nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

4.2.

LDG kann den Vertrag bis zum Seminarbeginn kündigen, wenn das Seminar wegen zu geringer Teilnehmerzahl (Unterschreitung der im Vertrag angegebenen Mindestteilnehmeranzahl), wegen höherer Gewalt oder Umständen, die LDG nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt wird. Entschädigungsansprüche des Kunden sind für diese Fälle ausgeschlossen, im Übrigen gilt der Haftungsausschluss nach Ziffer 6.2.

4.3.

Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum festgelegten Vertragsende bzw. Ende des Seminars nach Ablauf der vorgesehenen Seminardauer. Eine ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses ist während der Vertragslaufzeit bzw. während des laufenden Seminars ausgeschlossen.

4.4.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jedoch unberührt.

4.5.

LDG kann den Vertrag aus wichtigem Grund insbesondere dann kündigen, wenn

  • -a- der Kunde die Vergütung nicht rechtzeitig zahlt,

  • -b- der Kunde oder ein vom Kunden entsandter Teilnehmer sich grob vertragswidrig verhält,

  • -c- ein grober Verstoß des Kunden oder eines vom Kunden entsandten Teilnehmers gegen die Hausordnung vorliegt,

  • -d- der Kunde oder ein vom Kunden entsandter Teilnehmer gegen Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte verstößt oder Strafgesetze verletzt,

und der Kunde oder ein von ihm in die Veranstaltung entsandter Teilnehmer in den Fällen vorstehender Buchstaben -b-, -c-, und -d- auch nach einer Aussprache sein Verhalten nicht verändert.
Im Falle vorstehendem Buchstaben -a- kann LDG auch zunächst Zurückbehaltungsrechte ausüben und die Durchführung des Seminars bis zur Zahlung der Vergütung aussetzen oder den Kunden oder einen vom Kunden entsandten Teilnehmer von der Teilnahme an dem Seminar bis zur Zahlung der Vergütung ausschließen. Ein Anspruch des Kunden auf Nachholung der durch die vorstehenden Maßnahmen verlorenen Seminarzeit besteht nicht, vielmehr bleibt der Kunde in diesen Fällen verpflichtet, dennoch die volle Vergütung zu bezahlen.

4.6.

Hat LDG den Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, bleibt der Kunde verpflichtet, für die bereits in Anspruch genommene Seminarzeit anteilig die vereinbarte Vergütung zu entrichten. Für den nach Kündigung verbleibenden, nicht in Anspruch genommenen Seminarteil ist der Kunde verpflichtet, pauschal 20% der auf diesen Teil entfallenen Vergütung als pauschale Entschädigung an LDG zu zahlen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden und LDG vorbehalten nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

4.7.

Kündigt der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund, bleibt der Kunde verpflichtet, für die bereits in Anspruch genommene Seminarzeit die anteilige Vergütung zu entrichten. Für den nach Kündigung verbleibenden, nicht in Anspruch genommenen Seminarteil entfällt die Vergütung, bereits erhaltene Vergütung ist anteilig durch LDG zurück zu zahlen, im Übrigen gilt der Haftungsausschluss nach Ziffer 6.2.

4.8.

Jede Kündigung bedarf der Schriftform und muss im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund begründet werden.

5. Änderungswünsche, Terminumbuchungen, Bearbeitungsgebühren

5.1.

Wünscht der Kunde eine Änderung des abgeschlossenen Vertrages hinsichtlich Ort, Zeit oder Inhalt des Seminars, wird LDG diesen Wunsch wohlwollend prüfen und dem Kunden die Änderung bestätigen, sofern sich die Vergütungshöhe durch die Änderung nicht verändert, anderenfalls ein Änderungsangebot mit abgeänderter Vergütung unterbreiten. Nimmt der Kunde das Änderungsangebot nicht an, verbleibt es beim ursprünglichen Vertragsinhalt und der Kunde kann den ursprünglichen Vertrag unter Beachtung der Entschädigungsregelungen nach Ziffer 4.1. kündigen. Eine Bearbeitungszeit bei LDG von mindestens 3 Werktagen ab Eingang des Änderungswunsches geht im Hinblick auf die fristabhängige Höhe der Entschädigung zu Lasten des Kunden.

5.2.

Grundsätzlich gilt im Falle eines Änderungswunsches bezüglich Seminartermin, Seminarort oder Seminarinhalt, sofern nichts anderes vereinbart wird, dass die Bearbeitung eines Vertragsänderungswunsches bis 14 Kalendertage vor Beginn des Seminars kostenfrei ist, sodann ist LDG jedoch berechtigt, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20% zu erheben. Ab dem 6. bis zum 3. Kalendertag vor Seminarbeginn beträgt die Bearbeitungsgebühr 30% und ab dem 2. Kalendertag vor Seminarbeginn 40% des Seminarpreises zzgl. der gesetzl. MwSt. Ein Anspruch auf eine Vertragsänderung hat der Kunde nicht.

6. Haftung

6.1.

LDG haftet im Rahmen der gesetzlichen dienstvertraglichen Sorgfaltspflichten für die Veranstaltungsvorbereitung, die Auswahl und Überwachung der Dozenten, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und für die Erbringung der Schulungsleistungen, im Übrigen gilt der Haftungsausschluss nach Ziffer 6.2. Ein gerichtlicher nachprüfbarer Seminarerfolg ist nicht geschuldet.

6.2.

LDG, deren Erfüllungsgehilfen oder sonstige zur Vertragserfüllung im Auftrag von LDG Tätige haftet grundsätzlich nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen bzw. wenn versichert, auf die Höhe der Versicherungssumme beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Gesundheit oder Leben; in diesem Fall bleibt die Haftung unbeschränkt.

7. Datenschutz, Einwilligung in die Verwendung von Schutzrechten

7.1.

Der Kunde und vom Kunden entsandte Teilnehmer sind damit einverstanden, dass im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes personenbezogene Daten gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden.

7.2.

Der Kunde willigt mit Vertragsabschluss ein, dass LDG den Namen und das Firmenlogo des Kunden auf einer Referenzliste für eigene Werbezwecke im Zusammenhang mit der Durchführung von Seminaren verwenden, vervielfältigen und öffentlich wiedergeben darf. Diese Einwilligung kann der Kunde jederzeit schriftlich frei widerrufen.

8. Sonstiges

8.1.

Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

8.2.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Ludwigslust, soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Tewswoos, es sei denn das Seminar wird vertragsgemäß an einem anderen Ort durchgeführt.

8.3.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder Lücken aufweisen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

8.4.

Ist im Vertrag Schriftform vorgesehen, wird die Schriftform durch elektronisch signierte E-Mail nicht eingehalten.

8.5.

Bestandteil des Vertrages ist die Hausordnung, die bei LDG eingesehen werden kann.

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