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Unterschwellenvergaben gemäß UVgO
Nach der Reform der EU-weiten Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte wurde auch die Vergabe öffentlicher Aufträge auf nationaler Ebene unterhalb der EU-Schwellenwerte reformiert. Im Februar 2017 wurde die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Bundesanzeiger bekannt gemacht (Fundstelle: Bundesanzeiger BAnz AT 07.02.2017 B1). Das neue Regelwerk ersetzt die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1). 

Inhalte
 

  • Anwendungsbereich der UVgO

  • Zusammenspiel der UVgO mit landesrechtlichen Vergaberegeln

  • Grundsätze der Vergabe

  • Verfahrensarten: öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb, beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb

  • Fristen im Vergabeverfahren, Angemessenheit

  • Zulassungsvoraussetzungen für eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

  • Zulassungsvoraussetzungen für eine Verhandlungsvergabe

  • Direktauftrag

  • Rahmenvereinbarungen

  • Auftragsbekanntmachung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen

  • eVergabe

  • Eignungskriterien und Eignungsleihe

  • Wertung der Angebote

  • Zuschlag auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis

  • Besonderheiten bei der Vergabe von sozialen Dienstleistungen

  • Besonderheiten bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen

  • Durchführung von Planungswettbewerben

  • Informationspflichten der Auftraggeber und Informationsrechte der Bieter

  • Vergabedokumentation

Teilnehmerkreis

Öffentliche Auftraggeber, die für die Ausschreibung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen zuständig sind sowie Bieter, die an solchen Ausschreibungen teilnehmen..

Vorkenntnisse

Keine

 

Zeiten

09:00– 16:00 Uhr

 

Teilnahmegebühr

599,- € zzgl. MwSt.

 

Teilnehmeranzahl

max. 10

 

Inklusive

Die Teilnahmegebühr beinhaltet:

  • Seminarunterlagen,

  • Teilnahmebescheinigung,

  • Pausengetränke und

  • Mittagessen.

Durchführungsgarantie

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