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Insolvenzrecht
Das deutsche Insolvenzrecht ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich mit materiellem Recht und Verfahrensrecht mit den Rechten der Gläubiger bei Insolvenz des Schuldners befasst. Insolvenz (lateinisch insolvens, „Zahlungsunfähigkeit“, bedeutet hier „Schuldschein nicht einlösen können“), im Deutschen auch Konkurs, Konkurs oder Konkurs genannt, bezeichnet die Unfähigkeit des Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Schuldner nachzukommen. Gläubiger. Eine Insolvenz zeichnet sich durch eine akute oder drohende Insolvenz und eine Überschuldung aus.
Der Zweck eines Insolvenzverfahrens besteht entweder darin, die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wiederherzustellen oder das Problem auf geordnete Weise zu lösen. Letzteres geschieht bei insolventen Unternehmen durch den Verkauf des Unternehmens durch sogenannte Transfersanierung, Konkursplan oder Liquidation durch Unternehmensauflösung, bei Privatpersonen letztlich durch die Liquidation verbliebener Vermögenswerte.